Trennungsunterhalt berufsbedingte aufwendungen fahrtkosten
Hiernach werden 0,30 Euro für die ersten 30 Kilometer der Hin- und Rückfahrt veranschlagt sowie 0,20 Euro für jeden weiteren Mehrkilometer. Müssen also täglich 70 Kilometer zurückgelegt werden, werden für 60 km 0,30 Euro berechnet und 10 km à 0,20 . Fahrtkosten Im Falle der konkreten Darlegung im Sinne der Nr. werden für berufsbedingte Fahrten, insbesondere für Fahrten zum Arbeitsplatz (Hin- und .
Für den Nachweis berufsbedingter Ausgaben für einen PKW wird die sogenannte Kilometerpauschale bemüht. Sie beträgt.
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Trennungsunterhalt kannst Du immer dann einfordern, wenn Du kein eigenes Einkommen hast oder Dein Partner mehr verdient als Du. Bist Du berufstätig, dann müssen Dir .
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Berufsbedingte Aufwendungen können von dem Einkommen in Abzug gebracht werden, soweit die Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit.
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Berufsbedingte Aufwendungen, die von den privaten Lebenshaltungskosten objektiv eindeutig abgrenzbar sind, sind in angemessener Höhe vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal EUR) abgesetzt werden.
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Hiernach werden 0,30 Euro für die ersten 30 Kilometer der Hin- und Rückfahrt veranschlagt sowie 0,20 Euro für jeden weiteren Mehrkilometer. Müssen also täglich 70 Kilometer zurückgelegt werden, werden für 60 km 0,30 Euro berechnet und 10 km à 0,20 Euro.
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Berufsbedingte Aufwendung: Diese müssen entweder nachgewiesen werden oder anhand eines Pauschbetrags in Höhe von 5 % (max. Euro) festgelegt werden. Fahrtkosten: Für den Weg von und zur Arbeit werden jeweils 30 Cent pro Kilometer veranschlagt.
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Fahrtkosten zur Arbeit, sofern diese vom Arbeitgeber nicht erstattet worden sind (0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer, ab einer Wegstrecke von 30 km 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer) Kfz-Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparaturkosten) sind konkret darzulegen.
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Berufsbedingte Aufwendungen, die von den privaten Lebenshaltungskosten objektiv eindeutig abgrenzbar sind, sind in angemessener Höhe vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal EUR) abgesetzt werden.
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Bist Du berufstätig, dann müssen Dir mindestens Euro im Monat als Selbstbehalt bleiben, bevor Du Trennungsunterhalt zahlen musst. Für nicht Erwerbstätige beläuft sich der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle auf Euro. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von Euro enthalten. 5 berufsbedingte aufwendungen unterhalt
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Berufsbedingte Aufwendung: Diese müssen entweder nachgewiesen werden oder anhand eines Pauschbetrags in Höhe von 5 % (max. Euro) festgelegt werden. . Hierzu gehören die Aufwendungen für die berufstäglichen Fahrten zur Arbeit. Nach der Rechtsprechung werden für die Fahrten zur Arbeit mit dem PkW grundsätzlich .